Rechtsprechung
BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 Abs 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 19 GWB
Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des Abschlusses wettbewerbsbeschränkender und wettbewerbswidriger Individualverträge über die zu leistenden Entgelte mit konkurrierenden Fluggesellschaften - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung eine Fluggesellschaft durch etwaige Beihilfen zugunsten von Ryanair und EasyJet am Flughafen Schönefeld
- rewis.io
Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des Abschlusses wettbewerbsbeschränkender und wettbewerbswidriger Individualverträge über die zu leistenden Entgelte mit konkurrierenden Fluggesellschaften
- ra.de
- rewis.io
Stufenklage einer Fluggesellschaft gegen einen Flughafenbetreiber wegen des Abschlusses wettbewerbsbeschränkender und wettbewerbswidriger Individualverträge über die zu leistenden Entgelte mit konkurrierenden Fluggesellschaften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung eine Fluggesellschaft durch etwaige Beihilfen zugunsten von Ryanair und EasyJet am Flughafen Schönefeld
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beihilfe für Fluggesellschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.11.2006 - 51 O 167/05
- LG Potsdam, 23.11.2006 - 51 O 167/06
- OLG Brandenburg, 21.07.2009 - Kart U 1/07
- BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 157
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09
Flughafen Frankfurt-Hahn
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Die Klägerin gehört damit als Wettbewerberin von Ryanair und EasyJet zum Kreis der von der - hier zu unterstellenden - Beihilfe Betroffenen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326 Rn. 37 - Flughafen Frankfurt-Hahn).Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Art. 108 Abs. 3 AEUV eine die Wettbewerber des Beihilfeempfängers individuell schützende Funktion zu (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445;… Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 34; BGHZ 188, 326 Rn. 21 - Flughafen Frankfurt-Hahn).
(1) Zwar fehlt es an der für den Begriff der Beihilfe erforderlichen Selektivität, wenn alle auf dem relevanten Markt tätigen Unternehmen durch eine Maßnahme begünstigt werden (BGHZ 188, 326 Rn. 73 - Flughafen Frankfurt-Hahn;… Mederer in von der Groeben/Schwarze, Kommentar zum EU/EG-Vertrag, 6. Aufl., Art. 87 EG Rn. 43;… von Wallenberg in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 87 EGV Rn. 53 (Stand: September 2004);… Koenig/Kühling/Ritter, EG-Beihilfenrecht, 2. Aufl., Rn. 180).
Das gilt insbesondere für die Tatbestandsmerkmale der staatlichen Zurechenbarkeit (dazu EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-482/99, Slg. 2002, I4397 = NVwZ 2003, 461 Rn. 51 - Stardust Marine; BGHZ 188, 326 Rn. 64 ff. - Flughafen Frankfurt-Hahn) und der Begünstigung, die maßgeblich anhand des Privatinvestorenvergleichs ("Private Investor Test") zu beurteilen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 213/08, juris Rn. 60 f.).
Der Unterlassungsantrag (Antrag zu 5) geht im Hauptantrag zu weit, da das Verbot nur nach Anmeldung der Beihilfe bei der Kommission und deren Genehmigung entfallen soll (BGHZ 188, 326 Rn. 71- Flughafen Frankfurt-Hahn).
Bei der Förderung fremden Wettbewerbs, die hier in Rede steht, kommt es auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten und dem benachteiligten Unternehmen an (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 12/95, GRUR 1997, 907, 908 = WRP 1997, 843 - Emil-Grünbär-Klub; BGHZ 188, 326 Rn. 51 - Flughafen Frankfurt-Hahn).
Bei einem Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot bestehen die wettbewerbs- und deliktsrechtlichen Ansprüche im Übrigen nebeneinander (BGHZ 188, 326 Rn. 54 - Flughafen Frankfurt-Hahn).
Auf § 33 GWB kann sich die Klägerin aber nur stützen, soweit sie durch die beanstandete Verhaltensweise selbst im Wettbewerb beeinträchtigt und deshalb betroffen im Sinne dieser Norm ist (BGHZ 188, 326 Rn. 83 - Flughafen Frankfurt-Hahn).
- EuGH, 12.02.2008 - C-199/06
CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV hat nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aber gerade den Zweck, die Interessen derjenigen zu schützen, die von der Wettbewerbsverzerrung betroffen sind, die durch die Gewährung der - schon allein wegen Verletzung des Durchführungsverbots - rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen wird (EuGH…, Urteil vom 5. Oktober 2006 - C-368/04, Slg. 2006, I9957 = EuZW 2006, 65 Rn. 46 - Transalpine Ölleitung, mwN; Urteil vom 12. Februar 2008 - C-199/06, Slg. 2008 I469 = EuZW 2008, 145 Rn. 38 - CELF I).Andernfalls wäre der effiziente Schutz der betroffenen Wettbewerber gegenüber Verstößen gegen das Durchführungsverbot, den der Gerichtshof der Europäischen Union fordert (…EuGH, EuZW 2006, 65 Rn. 46 - Transalpine Ölleitung; EuZW 2008, 145 Rn. 38 - CELF I), nicht gewährleistet.
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 213/08
Klagen gegen Flughäfen Frankfurt-Hahn und Lübeck wegen Beihilfen an Ryanair …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Anders liegt es aber dann, wenn die Bedeutung von Begriffen oder Bezeichnungen zwischen den Parteien streitig ist; in solchen Fällen würden, wenn Sinngehalt und Bedeutung der verwendeten Begriffe offenbleiben, Inhalt und Umfang des begehrten bzw. erkannten Verbots nicht eindeutig feststehen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 213/08, juris Rn. 18 mwN).Das gilt insbesondere für die Tatbestandsmerkmale der staatlichen Zurechenbarkeit (dazu EuGH…, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-482/99, Slg. 2002, I4397 = NVwZ 2003, 461 Rn. 51 - Stardust Marine;… BGHZ 188, 326 Rn. 64 ff. - Flughafen Frankfurt-Hahn) und der Begünstigung, die maßgeblich anhand des Privatinvestorenvergleichs ("Private Investor Test") zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 213/08, juris Rn. 60 f.).
- EuGH, 29.06.2010 - C-139/07
Die Verweigerung des Zugangs zu den Dokumenten betreffend ein Verfahren zur …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
In diesem Verfahren verfügt allein der betroffene Mitgliedstaat über das Recht, die Verwaltungsakte der Kommission einzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - C-139/07 P, Slg. 2010, 5885 = EuZW 2010, 624 Rn. 61 - Technische Glaswerke Ilmenau). - BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95
Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Bei der Förderung fremden Wettbewerbs, die hier in Rede steht, kommt es auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten und dem benachteiligten Unternehmen an (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 12/95, GRUR 1997, 907, 908 = WRP 1997, 843 - Emil-Grünbär-Klub;… BGHZ 188, 326 Rn. 51 - Flughafen Frankfurt-Hahn). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Das gilt insbesondere für die Tatbestandsmerkmale der staatlichen Zurechenbarkeit (dazu EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-482/99, Slg. 2002, I4397 = NVwZ 2003, 461 Rn. 51 - Stardust Marine;… BGHZ 188, 326 Rn. 64 ff. - Flughafen Frankfurt-Hahn) und der Begünstigung, die maßgeblich anhand des Privatinvestorenvergleichs ("Private Investor Test") zu beurteilen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 213/08, juris Rn. 60 f.). - BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02
Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Art. 108 Abs. 3 AEUV eine die Wettbewerber des Beihilfeempfängers individuell schützende Funktion zu (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445;… Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 34;… BGHZ 188, 326 Rn. 21 - Flughafen Frankfurt-Hahn). - BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98
BGH entscheidet in Preismißbrauchssache
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Ebenso wenig ist erheblich, dass Luftfahrtmärkte, auf denen Fluggesellschaften tätig sind, im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle grundsätzlich streckenbezogen abzugrenzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 244 - Flugpreisspaltung) und dass die Klägerin einerseits sowie Ryanair und EasyJet andererseits von Berlin aus unterschiedliche Flugziele bedienen. - BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06
Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Art. 108 Abs. 3 AEUV eine die Wettbewerber des Beihilfeempfängers individuell schützende Funktion zu (BGH, Urteil vom 4. April 2003 - V ZR 314/02, EuZW 2003, 444, 445; Urteil vom 5. Juli 2007 - IX ZR 256/06, BGHZ 173, 129 Rn. 34;… BGHZ 188, 326 Rn. 21 - Flughafen Frankfurt-Hahn). - EuGH, 21.11.1991 - C-354/90
Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …
Auszug aus BGH, 21.07.2011 - I ZR 209/09
Im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot obliegt es den nationalen Gerichten, den Begriff der Beihilfe auszulegen, solange die Kommission keine verfahrensabschließende Entscheidung nach Art. 108 Abs. 2 AEUV getroffen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 1991 - C354/90, Slg. 1991, I5505 = NJW 1993, 49 Rn. 10 - FNCE). - EuGH, 11.12.1973 - 120/73
Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …
- BGH, 24.03.2016 - I ZR 263/14
Anmeldeplicht für Zuwendungen eines Landkreises an eine als gGmbH betriebene …
Dieses Durchführungsverbot hat auch die Funktion, die Interessen der im Binnenmarkt tätigen Wettbewerber vor Wettbewerbsverfälschungen zu schützen, die durch die Gewährung der - schon allein mangels vorheriger Notifizierung - rechtswidrigen Beihilfe hervorgerufen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09, BGHZ 188, 326 Rn. 53 - Flughafen Frankfurt-Hahn; Urteil vom 21. Juli 2011 - I ZR 209/09, GRUR-RR 2012, 157 Rn. 35 - Flughafen Berlin-Schönefeld). - OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14
Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der …
Orientiert an diesen Vorgaben sehen Rechtsprechung und Literatur im beihilferechtlichen Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011, Az.: I ZR 209/09 = GRUR-RR 2012, 157 ff.; BGH, Urteil vom 10. Februar 2011, Az.: I ZR 136/09 = GRUR 2011, 444 ff.;… Köhler , in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 UWG, Rz. 11.180a;… Link , in: jurisPK-UWG, 3. Aufl. 2013, § 4 Nr. 11 Rz. 227). - OLG Hamburg, 31.07.2014 - 3 U 8/12
Konzertveranstaltungen, Staatlich geförderte Konzerttätigkeit - …
Dieses sogenannte Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Wettbewerber des Beihilfeempfängers Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (…BGHZ 188, 326 Rn. 19 - Flughafen Frankfurt-Hahn; BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 22).Zwar sei es allein Aufgabe der Kommission, gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nach Art. 107 AEUV festzustellen; im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot obliege es aber den nationalen Gerichten, den Begriff der Beihilfe auszulegen, solange die Kommission keine verfahrensabschließende Entscheidung nach Art. 108 Abs. 2 AEUV getroffen habe (BGHZ 188, 326 Rn. 25 - Flughafen Frankfurt-Hahn BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 30).
Gleiches gilt für den Umstand, dass die Beihilfe als genehmigt gilt, wenn die Kommission nach vollständiger Anmeldung zwei Monate nicht reagiert und der Mitgliedstaat ihr dann die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme anzeigt (…EuGH EuZW 1996, 564 Rn. 38 - SFEI; BGH GRUR-RR 2012, 157 Rn. 33).
- OLG Hamburg, 01.06.2017 - 3 U 124/13
Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …
Die Annahme des Landgerichts, beihilferechtliche Vorschriften würden nicht zumindest auch dem Schutz von Mitbewerbern dienen, sei zudem nicht mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vereinbar, nach der beispielsweise das beihilferechtliche Durchführungsverbot eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG sei (BGH, GRUR 2011, 444 - Flughafen Frankfurt-Hahn; s. auch GRUR-RR 2012, 157 - Flughafen Berlin-Schönefeld). - OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12
Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit …
Soweit sich die Antragstellerin darauf beruft, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das beihilferechtliche Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV als Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt sei (vgl. Urteile jeweils v. 10.02.2011, I ZR 136/09 "Flughafen Frankfurt-Hahn" - BGHZ 188, 326, und I ZR 213/08 "Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee" - zitiert nach juris; sowie Urteil v. 21.07.2011, I ZR 209/09 "Berliner Flughafengesellschaft" - GRUR-RR 2012, 157), ergibt sich daraus jedoch kein Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Auftraggebers vor Abschluss eines Vertrages.
Rechtsprechung
LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- markenmagazin:recht
"fliesen24″ Kein Unterlassungsanspruch bei beschreibender Marke
- aufrecht.de
Die Zeichen "fliesen24" und "fliesen24.com" sind für einen Online-Fliesenhandel rein beschreibend
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Fliesen24.com" ist kein geschütztes Unternehmenskennzeichen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Dies folgt auch daraus, dass im Interesse des Verkehrs ein schutzwürdiges Interesse daran besteht, beschreibende Bezeichnungen freizuhalten (BGH, GRUR 1996, 68, 68 - COTTON LINE ).Setzt sich ein Zeichen - wie hier - aus mehreren beschreibenden Wortbestandteilen zusammen, kommt es darauf an, ob die Zusammenstellung neu und eigenartig ist und deshalb vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst wird (BGH, GRUR 1996, 68, 68 - COTTON LINE ).
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06
POST/RegioPost
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn solange keine rechtskräftige Löschungsanordnung nach §§ 50, 54 MarkenG vorliegt, besteht im Verletzungsverfahren keine Änderung der Schutzrechtslage, so dass der Verletzungsrichter an die Eintragung der Marke gebunden ist (BGH GRUR 2009, 678 - POST/RegioPost ).Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, GRUR 2009, 678 - POST/ RegioPost ; BGH, GRUR 2010, 646, Tz. 23 - OFFROAD ).
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren- oder Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Streitmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU m.w.N).
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02
Literaturhaus
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Der Schutz einer Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG setzt voraus, dass die Bezeichnung nach Auffassung des Verkehrs Namensfunktion hat (… Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rn. 29), sogenannte namensmäßige Unterscheidungskraft (BGH, GRUR 2005, 517 Tz. 20 m.w.N. - Literaturhaus ). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn für einen Online-Versandhandel (der als weitere Dienstleistung Informationen über Fliesen zur Verfügung stellt) wird dieser Zusatz vom Verkehr als werbeüblicher Hinweis auf die 24-stündige Erreichbarkeit verstanden, d.h. Hinweis auf ein rund um die Uhr verfügbares Waren- bzw. Dienstleistungsangebot (vgl. auch OLG Dresden MMR 2006, 326 - Plakat 24 ; BGH GRUR 2002, 544, Tz. 41 - Bank 24 sowiedie als Anlage K 20 vorgelegten Entscheidungen des BPatG zu den Marken JobScout24, GesundheitsScout 24 und ImmobilienScout 24). - BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07
OFFROAD
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, GRUR 2009, 678 - POST/ RegioPost ; BGH, GRUR 2010, 646, Tz. 23 - OFFROAD ). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01
"Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Wenn aber für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen ein Freihaltebedürfnis besteht, kann dieses Freihaltebedürfnis nicht dadurch umgangen werden, dass nunmehr die Unterlassung der Benutzung eines an sich für eine bestimmte Dienstleistung (hier Online-Fliesenhandel) freihaltebedürftigen Zeichens wegen der möglichen Ähnlichkeit der gekennzeichneten Dienstleistung zu einer anderen Ware verlangt wird, für die die Klagemarke eingetragen ist (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 949, 950 - Regiopost/Regional Post , wo Ansprüche aus der Klagemarke generell ausgeschlossen werden, wenn diese für die angegriffenen Dienstleistungen als beschreibend anzusehen ist). - OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05
Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn für einen Online-Versandhandel (der als weitere Dienstleistung Informationen über Fliesen zur Verfügung stellt) wird dieser Zusatz vom Verkehr als werbeüblicher Hinweis auf die 24-stündige Erreichbarkeit verstanden, d.h. Hinweis auf ein rund um die Uhr verfügbares Waren- bzw. Dienstleistungsangebot (vgl. auch OLG Dresden MMR 2006, 326 - Plakat 24 ; BGH GRUR 2002, 544, Tz. 41 - Bank 24 sowiedie als Anlage K 20 vorgelegten Entscheidungen des BPatG zu den Marken JobScout24, GesundheitsScout 24 und ImmobilienScout 24).